Steuerliche Herausforderungen beim Erben von Immobilien: So vermeiden Sie unnötige Kosten

Die Erbschaft einer Immobilie wird oft als wertvoller Gewinn betrachtet. Doch neben dem emotionalen Wert gibt es auch steuerliche Herausforderungen, die zu unerwarteten Kosten führen können. Ohne eine sorgfältige Planung und Kenntnisse über potenzielle Steuerfallen können Erben schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die häufigsten steuerlichen Fallstricke bei geerbten Immobilien näherbringen und Ihnen Strategien an die Hand geben, wie Sie diese vermeiden können.

Erbschaftssteuer: Wer ist betroffen?

Die Erbschaftssteuer wird in der Regel fällig, wenn der Wert der geerbten Immobilie bestimmte Freibeträge überschreitet. Diese Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Andere Erben (z.B. Geschwister, Nichten, Neffen): 20.000 Euro

Der aktuelle Wert der Immobilie wird durch ein standardisiertes Bewertungsverfahren des Finanzamts ermittelt. Ein Gutachten kommt nur in besonderen Fällen zum Einsatz. In den letzten Jahren wurden die Bewertungen durch gesetzliche Anpassungen strenger gestaltet. Die Höhe der Steuer richtet sich sowohl nach dem Verwandtschaftsgrad als auch nach dem Wert der Immobilie.

Tipps zur Kostenvermeidung:

  • Eigennutzung als Hauptwohnsitz: Eine der effektivsten Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu umgehen, besteht darin, die Immobilie selbst als Hauptwohnsitz zu nutzen. Ehepartner und Kinder können in der Regel von der Steuer befreit werden, wenn sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.
  • Frühzeitige Planung: Durch eine Schenkung zu Lebzeiten des Erblassers kann die Steuerlast reduziert werden. Hierbei können ähnliche Freibeträge in Anspruch genommen werden, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber zur Immobilienbewertung.

Spekulationssteuer: Wann wird sie fällig?

Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird. Für Erben gilt in der Regel die Spekulationsfrist des Erblassers. Allerdings entfällt die Spekulationssteuer, wenn die Immobilie vom Erblasser oder vom Erben selbst genutzt wurde. Der Verkauf ist steuerfrei, wenn die Immobilie seit der Anschaffung durchgehend selbst bewohnt wurde oder im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorhergehenden Jahren als Hauptwohnsitz diente.

Für Erben, die die Immobilie nicht selbst nutzen möchten und einen Verkauf in Betracht ziehen, kann dies jedoch eine bedeutende Hürde darstellen. Wird die Immobilie kurzfristig verkauft, kann ein erheblicher Steueranteil auf den Gewinn anfallen. Die Besitzdauer des Erblassers wird jedoch auf die Spekulationsfrist angerechnet, sodass die Steuer entfallen kann, wenn der Erblasser die Immobilie bereits lange genug besessen hat.

Tipps zur Kostenvermeidung:

  • Selbstnutzung: Wenn die Immobilie durch den Erben selbst genutzt wird, kann die Spekulationssteuer vermieden werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Nutzung durch den Erben.
  • Abwarten: Ist die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen, kann es finanziell vorteilhaft sein, den Verkauf der Immobilie zu verschieben, bis die zehn Jahre vorbei sind. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Ratgeber zum Immobilienverkauf.

Steuerliche Aspekte bei der Vermietung geerbter Immobilien

Eine häufig gewählte Option für Erben ist die Vermietung der geerbten Immobilie. Auch hier gibt es steuerliche Fallstricke, die berücksichtigt werden müssen. Die Mieteinnahmen aus der Immobilie müssen in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen der Einkommenssteuer. Zudem können die Kosten für Instandhaltungen, Renovierungen oder Modernisierungen steuerlich geltend gemacht werden. Für nützliche Tipps zur energetischen Sanierung besuchen Sie unseren Ratgeber zur Sanierung und Energieeffizienz.

Ein weiteres Risiko besteht darin, wenn die Immobilie vor dem Verkauf vermietet wird. In seltenen Fällen kann der Verkauf als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden, was jedoch normalerweise unwahrscheinlich ist. Dennoch sollten Erben die steuerlichen Konsequenzen einer Vermietung im Voraus genau prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Tipps zur Kostenvermeidung:

  • Steuerliche Beratung: Bevor die Entscheidung zur Vermietung der Immobilie getroffen wird, sollte ein Steuerberater konsultiert werden. Dieser kann helfen, die steuerlichen Vor- und Nachteile abzuwägen und mögliche Steuervergünstigungen zu nutzen.
  • Dokumentation geplanter Renovierungskosten: Kosten für Instandhaltungen und Renovierungen sollten sorgfältig dokumentiert werden, um diese von den Mieteinnahmen abzuziehen und somit die Steuerlast zu reduzieren.
  • Ein interessanter Ansatz könnte sein, die Immobilie an die nächste Generation zu verkaufen, anstatt sie direkt zu vererben. Dadurch profitiert die nächste Generation vom Kaufpreis und kann außerdem Abschreibungen auf die Immobilie geltend machen, was langfristig steuerliche Vorteile bringen kann. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Immobilienfinanzierungen nach einer Scheidung.

Grundsteuer und Erbengemeinschaften

Eine oft übersehene steuerliche Herausforderung ist die Grundsteuer, insbesondere wenn die Immobilie Teil einer Erbengemeinschaft ist. In solchen Fällen ist jeder Miterbe anteilig für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich. Hier kann es schnell zu Konflikten kommen, wenn nicht klar geregelt ist, wie diese Kosten verteilt werden. Für mehr Informationen über die Grundsteuer lesen Sie unseren Ratgeber zur Grundsteuer.

Tipps zur Kostenvermeidung:

  • Frühzeitige Klärung: Innerhalb der Erbengemeinschaft sollte frühzeitig festgelegt werden, wie die Grundsteuer und andere laufende Kosten aufgeteilt werden. Eine schriftliche Vereinbarung kann helfen, zukünftige Konflikte zu vermeiden.
  • Reduzierung der Grundsteuer: In einigen Fällen kann die Grundsteuer gesenkt werden, insbesondere wenn die Immobilie leer steht oder renovierungsbedürftig ist. Hierfür sollte ein Antrag bei der zuständigen Kommune gestellt werden.

Sonderfall: Immobilien im Ausland erben

Wer eine Immobilie im Ausland erbt, sieht sich mit zusätzlichen steuerlichen Herausforderungen konfrontiert. In solchen Fällen gelten die jeweiligen Erbschaftssteuerregelungen des Landes, in dem sich die Immobilie befindet. Zudem kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl in Deutschland als auch im Ausland Erbschaftssteuer erhoben wird.

Tipps zur Kostenvermeidung:

  • Doppelbesteuerungsabkommen prüfen: Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, welches Land die Steuer erheben darf. Es ist sinnvoll, diese Abkommen zu überprüfen, um doppelte Zahlungen zu vermeiden.
  • Spezialisierte Beratung: Ein Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht kann in diesen Fällen wertvolle Unterstützung bieten und helfen, unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

Zusammenfassung

Der Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft bringt häufig unerwartete steuerliche Herausforderungen mit sich. Ob Erbschaftssteuer, Spekulationssteuer oder Grundsteuer – ohne die richtige Planung können schnell hohe Kosten entstehen. Daher ist es ratsam, sich bereits zu Lebzeiten des Erblassers Gedanken über den Umgang mit der Immobilie zu machen. Durch frühzeitige Überlegungen und gezielte Maßnahmen lassen sich Steuerlasten optimieren und Ersparnisse erzielen. Eine frühzeitige und sorgfältige Beratung durch Steuerexperten ist daher unerlässlich, um die Weichen richtig zu stellen, bevor der Erbfall eintritt. Wer die richtigen Schritte rechtzeitig plant, kann erhebliche Kosten sparen und den Wert der geerbten Immobilie langfristig sichern.

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